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  • Dividenden - Vereinfachtes Verfahren für deutsche Aktionäre von Sanofi-Aventis

    Viele deutsche Aktionäre sind an Sanofi-Aventis beteiligt, da dieses Unternehmen zum Teil aus einer Fusion der ehemaligen Hoechst AG entstanden ist. Daher wird in diesem Fall ein vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer angewendet. Dieses Angebot sollten Anleger befolgen, da es bei Dividenden aus Frankreich schwierig und mit Gebühren verbunden ist, die Quellensteuer auf herkömmlichem Weg erstattet zu erhalten. Die Depotbanken versenden ein Vollmachtsformular, mit dem sie ermächtigt werden, einen Antrag auf ermäßigte Quellensteuer von 15 v.H. zu stellen. Dann erhalten Aktionäre die überschießenden 10 v.H. durch die französische Zahlstelle über ihre Depotbanken ausgezahlt. Somit muss die Quellensteuer in Höhe von 15 v.H. nur noch im Inland über § 34c Abs. 1 EStG auf die Steuerschuld angerechnet oder nach Abs. 2 zur Hälfte wie Werbungskosten abgezogen werden. Zur Anrechnung müssen die Aktionäre von Sanofi-Aventis ihrer Einkommensteuererklärung nur die Abrechnungen der Depotbank beifügen, die die Bruttodividende und einbehaltene Quellensteuer ausweisem.  

     

    Die Liste der Aktionäre, die an diesem Antragsverfahren teilnehmen, gelangt auch an das BZSt, mit Namen, Steuernummer, Depotbank und ausgezahlter Bruttodividende. Dort werden die Daten elektronisch aufbereitet und automatisch an die einzelnen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet. Somit verfügen die Behörden - im Gegensatz zu anderen Auslandsdividenden - über ein umfangreiches Datenmaterial. Da dieses Verfahren bereits seit 2005 verwendet werden konnte, sind zudem Rückschlüsse auf Aktienverkäufe möglich.  

     

    (OFD Münster 8.2.08, Kurzinfo Internationales Steuerrecht Nr. 001/2008  

    FinMin Brandenburg 22.8.06, 35 - S 1301 FRA - 2/04)  

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