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  • Dividenden - Das Procedere bei Sanofi-Aventis

    Das in den Vorjahren angewandte vereinfachte Verfahren zur Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden wurde für die deutschen Aktionäre der Firma Sanofi-Aventis auch für die Ausschüttung des Jahres 2008 angewandt. Die an diesem Verfahren teilnehmenden Anleger haben ihre jeweilige Depotbank ermächtigt, für die Sanofi-Aventis-Aktien einen Antrag auf Auszahlung der Dividenden abzüglich einer Quellensteuer zum reduzierten Satz von 15 % zu stellen. Damit entfällt die Differenz von 10 %, die nicht über § 34c EStG anrechenbar ist und nur über einen Antrag bei der französischen Finanzverwaltung erstattet wird.  

     

    Dem BZSt wurde eine Liste der an diesem Verfahren teilnehmenden Aktionäre mit Name, Steuernummer, Depotbank und ausgezahlter Bruttodividende zur Verfügung gestellt. Die Daten werden als Kontroll- material an die einzelnen Wohnsitzfinanzämter übersandt. Somit verfügen die Behörden im Gegensatz zu anderen Auslandsdividenden über ein umfangreiches Datenmaterial. Da dieses Verfahren bereits seit 2005 verwendet werden kann, sind zudem Rückschlüsse auf Aktienverkäufe möglich.  

     

    Damit die einbehaltene französische Kapitalertragsteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, müssen die Aktionäre ihrer Einkommensteuererklärung 2008 die jeweiligen Dividendenabrechnungen ihrer Depotbank beifügen, die den Bruttobetrag und die einbehaltene Quellensteuer ausweisen. Diese wird dann über § 34c Abs. 1 EStG auf die Steuerschuld angerechnet oder nach Abs. 2 letztmalig zur Hälfte wie Werbungskosten abgezogen. Ab 2009 verrechnen Banken die Quellensteuer von bis zu 15 % sofort mit der Abgeltungsteuer, sodass nur noch 10 % einbehalten werden. Das führt zu einer spürbaren Arbeitserleichterung bei Auslandsdividenden und Zinsen aus Anleihen mit fiktiver Quellensteueranrechnung. Der alternative Abzug nach § 34c Abs. 2 EStG ist allerdings nicht mehr möglich.  

     

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