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  • §§ 15, 18 EStG - Steuerstrategien im betrieblichen Bereich zum Jahresende 2011

    • Die E-Bilanz muss anders als ursprünglich geplant weder für 2011 noch für 2012 elektronisch übermittelt werden. Jahresabschlüsse dürfen weiter in Papierform abgeben werden. Diese muss nicht dem vorgegebenen E-Bilanz-Datensatz entsprechen. Verpflichtend ist eine E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014. Längere Übergangszeiträume bis 2015 gibt es für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten sowie ergänzende Angaben bei Personengesellschaften. Trotz dieses terminlichen Aufschubs ist es ratsam, das Jahr 2012 für die Umstellung und Testläufe in der Buchhaltung zu nutzen und sich mit dem vom BMF Ende September veröffentlichten endgültigen Anwendungserlass zu beschäftigen. Die eigene Buchführung muss nicht zwingend auf die Mussfelder der Taxonomien angepasst werden. Die Felder und der gesamte Datensatz lassen sich auch ohne Wert erfolgreich übermitteln.

     

    • Trotz Terminverlegung bei der E-Bilanz sind für den Besteuerungszeitraum 2011 erstmals die betrieblichen Steuer- und Feststellungserklärungen zwingend elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Das beinhaltet bei Selbstständigen dann automatisch, dass sie im Rahmen der Einkommensteuer auch die privaten Überschusseinkünfte und sonstigen Angaben elektronisch vornehmen müssen. Ausnahmen sind ähnlich wie bei den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur in Härtefällen möglich.

     

    • Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass die Betriebsprüfung zunehmend das Verzögerungsgeld als Zwangsmittel einsetzt. Selbstständige sollten darauf achten, dass sie ihre elektronisch oder schriftlich erstellten Unterlagen und Daten zur Herausgabe bereithalten, auch in Hinblick auf die ab 2012 bundeseinheitlich geregelte zeitnahe Betriebsprüfung. Das einmal festgesetzte Verzögerungsgeld bleibt bestehen, wenn Belege oder Auskünfte verspätet doch noch gegeben werden.

     

    • Eine Betriebsunterbrechung oder -verpachtung gilt ab dem 5.11.2011 bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Stille Reserven bleiben steuerverhaftet, bis die erfolgte Betriebsaufgabe gegenüber dem FA erklärt wird. Sie wird dann auf den gewählten Zeitpunkt anerkannt, wenn dieser Termin dem FA spätestens drei Monate danach vorliegt.

     

    • Für 2011 brauchen als Herstellungskosten folgende Kosten noch nicht aktiviert zu werden: Kostenanteile der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Dies wird erst mit der Bekanntgabe neuer EStR verpflichtend, womit in 2012 zu rechnen ist.

     

    • Gehören mehrere Kfz zum Betriebsvermögen, ist der Privatanteil grundsätzlich für jeden Pkw anzusetzen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten ist das Kfz mit dem höchsten Listenpreis anzusetzen. Zur Vermeidung überhöhter Gewinne sollten Fahrtenbücher statt der Listenpreismethode genutzt werden. Damit dies funktioniert, muss sofort ab Neujahr 2012 mit den Aufzeichnungen begonnen und der Kilometerstand an Silvester um 24 Uhr festgehalten werden. Die Ermittlung geringerer Privatanteile macht sich nicht nur ertragsteuerlich, sondern auch bei der Umsatzsteuer bezahlt. Für einen Werkstattwagen oder einen dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassenen Pkw ist kein pauschaler Nutzungswert zu ermitteln. Wird der Wagen nur gelegentlich für Pendelfahrten von der Wohnung aus genutzt, dürfen Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil durch Einzelbewertung mit 0,002 % je Entfernungskilometer berechnen. Die Einzelbewertung ist bei der Gewinn-ermittlung nicht anwendbar, sodass Selbstständige gelegentlich mit dem Betriebs-Kfz zurückgelegte Strecken über ein Fahrtenbuch nachweisen müssen.

     

    • Gemischte Aufwendungen können jetzt nach der geänderten BFH-Rechtsprechung und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben in Betriebsausgaben und Lebenshaltungskosten aufgeteilt werden. Insoweit sollten insbesondere die Buchungsvorgänge zu Geschäftsreisen und Firmen- sowie Fortbildungsveranstaltungen, aber auch andere Aufwandsposten mit Privatanteilen auf Gewinnminderungspotenzial durch weitere Betriebsausgaben durchforstet werden.

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