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  • 13.01.2026 · Fachbeitrag · Fehlende Gewinnerzielungsabsicht

    Kürzerer Prognosezeitraum bei Nebenerwerbstätigkeit

    | Erzielt ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender (hohe) Verluste, wird das Finanzamt Steuerbescheide mit solchen Gewinnermittlungen nach § 165 AO erlassen und im Steuerbescheid darauf hinweisen, dass die Gewinnerzielungsabsicht fraglich ist (sog. Liebhaberei). Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht soll grundsätzlich nach einer Anlaufphase (ggf. unter Vorlage einer Totalgewinnprognose) erfolgen. Bei Dauerverlusten einer Tätigkeit im Haupterwerb beträgt die Anlaufphase grundsätzlich fünf Jahre. |