· Fachbeitrag · Hinweise und Tipps für die Beratung
Verhinderung eines „Liebhaberei-Betriebs“
Die Frage, ob die Tätigkeit eines Mandanten ein Liebhabereibetrieb ist, tritt in der Praxis häufig auf. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine freiberufliche, gewerbliche oder gar land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt ‒ nach relativ kurzer „Verlustzeit“ unterstellen die Finanzbehörden meist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestehe und vorhergehende Verluste abzuerkennen seien. Konsequenterweise haben sich die Finanzgerichte ebenfalls regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen. |
Damit es aber gar nicht erst zu Diskussionen über die „Liebhaberei“ kommt, hier ein paar (nicht abschließende) praktische Tipps dazu:
Bei Beginn der Tätigkeit sollte man auf das Folgende achten:
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