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  • · Fachbeitrag · Hinweise und Tipps für die Beratung

    Verhinderung eines „Liebhaberei-Betriebs“

    Die Frage, ob die Tätigkeit eines Mandanten ein Liebhabereibetrieb ist, tritt in der Praxis häufig auf. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine freiberufliche, gewerbliche oder gar land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit handelt ‒ nach relativ kurzer „Verlustzeit“ unterstellen die Finanzbehörden meist, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestehe und vorhergehende Verluste abzuerkennen seien. Konsequenterweise haben sich die Finanzgerichte ebenfalls regelmäßig mit dem Thema zu beschäftigen.

     

    Damit es aber gar nicht erst zu Diskussionen über die „Liebhaberei“ kommt, hier ein paar (nicht abschließende) praktische Tipps dazu:

     

    Bei Beginn der Tätigkeit sollte man auf das Folgende achten: