Ein Anwalt und eine Ärztin, die zudem Apothekerin ist, hatten eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet und diese beim AG zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet. Zum Gegenstand (§ 3 Abs. 2 Nr. 3 PartGG) erklärten die Partner, dass dieser die Ausübung des selbstständigen Berufs des Rechtsanwalts durch den Partner Dr. W. und der Ärztin und Apothekerin durch die Partnerin Dr. Dr. M. sei. Letztere wollte aber nur gutachterlich und beratend tätig sein.
Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG; BGBl I, 13, 2586 ff.) hat zum 1.8.13 den Auslagentatbestand betreffend die Aktenversendungspauschale im GKG, FamGKG und GNotKG neu gefasst. Hieraus ergeben sich ...
Grundsätzlich gilt: Der Rechtsanwalt darf einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss. Wird die Anweisung ...
Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der einen Anspruch seines Mandanten klageweise geltend machen soll, die zugunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann (BGH 13.6.13, IX ZR 155/11, Abruf-Nr. 132423 ).
Das BVerwG in Leipzig hat sich erstmals mit dem Ende 2011 geschaffenen Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer von Gerichtsverfahren befasst. Es hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass es für die ...
Die Berufung ist auch bei Falschbezeichnung der beklagten Partei zulässig eingelegt, wenn sich anhand der weiteren Angaben in der Rechtsmittelschrift sowie des beigefügten Urteils ersehen lässt, wer Beklagter sein ...
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Der Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 5.7.13 den Bundesrat passiert (wir berichteten). Die einzelnen Maßnahmen treten schrittweise in Kraft (siehe http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130507_Elektronischer%20Rechtsverkehr.html?nn=1468684 ). Zusätzlich zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs wird die Kommunikation mit der Verwaltung vereinfacht.