Viele der täglich rund 145 Milliarden versandten E-Mails sind unzureichend geschützt, etwa weil eine sichere sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hohen Aufwand bedeutet. Für diese Form werden die Inhalte in unlesbare Zeichen- und Zahlenkolonnen umgewandelt, erst beim Empfänger entschlüsselt und sind auf dem Übertragungsweg für Dritte unzugänglich. Es lohnt sich, benutzerfreundliche Softwareangebote zu kennen.
Das selbstständige Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO) und der nachfolgende Hauptsache-Prozess stellen getrennte Gerichtsverfahren nach § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es in den beiden Verfahren zu einer ...
Die europäische Verbraucherrechtrichtlinie zur Vereinheitlichung und Verbesserung des Verbraucherrechts wurde am 22.11.11 verkündet. Die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Vorschriften ...
Die von einem attraktiven Angebot ausgehende Anlockwirkung ist für sich niemals wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Wettbewerbs. Dies gilt auch, wenn die Anlockwirkung von einem Dumping-Preis ausgeht. Die Preisgestaltungsfreiheit umfasst auch das Recht, den Preis einzelner Mitbewerber zu unterbieten und sogar einen Dumpingpreis anzubieten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (LG Essen 10.10.13, 4 O 226/13).
Der Regressanspruch des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt, der den Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers hat verjähren lassen und die verjährte Forderung gleichwohl gerichtlich geltend gemacht ...
Zu Recht hat die Strafkammer den Hinweis des Angeklagten, seine Mandantin behalte sich im Falle der Nichtzahlung die Erstattung einer Strafanzeige vor, als (versuchte) Nötigung im Sinne von § 240 StGB gewertet (BGH ...
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Eine sogenannte mietvertragliche Schriftformheilungsklausel hindert den Grundstückserwerber für sich genommen nicht, einen Mietvertrag, in den er nach § 566 Abs. 1 BGB eingetreten ist, unter Berufung auf einen Schriftformmangel zu kündigen, ohne zuvor von dem Mieter eine Heilung des Mangels verlangt zu haben (BGH 22.1.14, XII ZR 68/10, Abruf-Nr. 140605 ).