Erfüllt ein Rechtsanwalt die an einen Fachanwalt gestellten Anforderungen der FAO, darf er sich als Nicht-Fachanwalt „Spezialist“ auf einem Rechtsgebiet nennen, für das auch eine Fachanwaltschaft existiert.
In der widerspruchslosen Entgegennahme des zustellenden Schriftstücks durch eine in den Geschäftsräumen beschäftigte Person ( § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ) liegt zugleich die (konkludente) Erklärung, dass der ...
In welcher Höhe ist die Vorsteuer aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten abziehbar, wenn Sie ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus errichten, in dem Sie Wohnungen und ein Ladenlokal vermieten und Ihre ...
Erfüllt ein Rechtsanwalt die an einen Fachanwalt gestellten Anforderungen der FAO, darf er sich als Nicht-Fachanwalt „Spezialist“ auf einem Rechtsgebiet nennen, für das auch eine Fachanwaltschaft existiert.
Nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gehören alle Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung gewährt werden, zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre ...
Der Rechtsanwalt hat selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, ...
Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
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Eine Berufungsbegründung bedarf einer aus sich heraus verständlichen Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Sie muss auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein. Hierfür reicht es nicht aus, auf Vorbringen in der Klageschrift zu verweisen und einen Gehörsverstoß wegen Verletzung der Hinweispflicht zu rügen, ohne auszuführen, was auf einen entsprechenden Hinweis ...