Hat der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts um linear 10 Prozent an der Grenze des noch Hinnehmbaren nach fast acht Jahren erhöht, hat er sie für die Inkassodienstleistungen ab dem 1.10.21 um 20 bis 75 Prozent gesenkt. Vor diesem Hintergrund muss die Optimierung aller Gebühren wieder verstärkt in den Fokus rücken. Die Berechnung jeder Vergütung beginnt beim Gegenstands- oder Streitwert. Der folgende Teil 3 zeigt acht wichtige Entscheidungen hierzu auf und gibt ...
Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden. Das spüren inzwischen beruflich auch Rechtsanwälte mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Der Staat bietet Kanzleien aktuelle Hilfen. In erster Linie steht Anfang 2021 ...
Für Mandate zur Inkassodienstleistung und für Mandate bis zu einem Gegenstandswert von 2.000 EUR sollen in Zukunft Erfolgshonorare vereinbart werden können. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf des ...
Hat der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts um linear 10 Prozent an der Grenze des noch Hinnehmbaren nach fast acht Jahren erhöht, hat er sie für die Inkassodienstleistungen ab dem 01.10.2021 um 20 bis 75 Prozent gesenkt. Vor diesem Hintergrund muss die Optimierung aller Gebühren wieder verstärkt in den Fokus rücken. Die Berechnung jeder Vergütung beginnt beim Gegenstands- oder Streitwert. Der folgende Beitrag Teil 2 zeigt neun wichtige Entscheidungen hierzu auf und ...
Das Bundeskabinett hat am 20.1.21 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen.
Wollen Sie einen Gerichtstermin verlegen, da Sie eine Klageerweiterung nicht rechtzeitig fertigstellen können, müssen Sie dies das Gericht auch wissen lassen. Sie müssen Ihren Verlegungsantrag deutlich hierauf und ...
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Hat der Gesetzgeber mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes um linear 10 Prozent an der Grenze des noch Hinnehmbaren nach fast acht Jahren erhöht, hat er sie für einen wichtigen Teil der anwaltlichen Arbeit, den Inkassodienstleistungen ab dem 01.10.2021 um 20 bis 75 Prozent gesenkt. Vor diesem Hintergrund muss die Optimierung der Gebühren wieder verstärkt in den Fokus rücken. Die Berechnung jeder Vergütung beginnt beim Gegenstands- oder Streitwert. Der folgende ...