07.06.2013 · Fachbeitrag ·
Anwalt im Angestelltenverhältnis
Eine Mandantenübernahmeklausel, mit der ein Rechtsanwalt von seinem ehemaligen Arbeitgeber verpflichtet wird, einen Teil der Nettohonorare, die er mit Mandanten des früheren Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Arbeitsvertrags verdient, an ihn abzuführen, ist unwirksam (LAG Niedersachsen 8.2.13, 12 Sa 904/12, Abruf-Nr. 131733 ).