Der Anwalt muss im Arbeitsalltag unaufhörlich verschiedenste Aufgaben erledigen: Eingänge, Wiedervorlagen, Telefonate, Rückfragen, Mandantenbesuche ... Jeder Mandant wünscht die sofortige Bearbeitung. Ohne Konzept lösen daher die Faktoren Arbeit und Zeit unweigerlich Chaos aus. Effektiv gehen Sie nur mit konkreter Planung vor: Arbeiten Sie die Aufgaben nach Priorität ab und planen Sie einen zeitlichen Rahmen für „Unvorhergesehenes“ ein. Es lohnt sich, die folgende Planung auszuprobieren.
Ein Rechtsanwalt kann auch nicht auf Wunsch des Betroffenen zum Betreuer bestellt werden, wenn er durch die Übernahme der Betreuung gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO verstößt. Das ist der Fall, wenn er den ...
Ab dem 1.1.16 werden alle Rechtsanwälte ein von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingerichtetes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) nutzen können. Bis zum Sommer 2015 soll die technische Entwicklung ...
Der BGH legt die „neuen“ Rechte des Gegners einer PKH-Partei eng aus und stellt klar: § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf Akteneinsicht in die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (BGH 29.4.15, XII ZB 214/14, Abruf-Nr. 176935 ).
Ein als Einzelanwalt tätiger Rechtsanwalt, der vor dem Verlassen der Kanzlei seiner einzigen Bürokraft die mündliche Weisung erteilt, einen Schriftsatz zur Wahrung einer Rechtsmittelbegründungsfrist im Lauf des ...
Das Bundesland NRW ist nicht verpflichtet, auf Antrag (z.B. Anwälten) Zugang zur vollständigen Telefonliste des VG (hier Aachen) zu gewähren (OVG Münster 6.5.15, 8 A 1943/13).
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