· Nachricht · Verfahrensrecht
Warum konnte niemand einspringen, Herr Anwalt?
| Die Messlatte liegt hoch, bei Krankheit einen Gerichtstermin kurzfristig verlegt zu bekommen (AK 25, 109). Neben dem Attest wollen Gerichte wissen, warum keine Kanzleikollegen einsprangen. Wurde eine Gesamtvollmacht erteilt und sind mehrere Kollegen vorhanden, können diese ersatzweise erscheinen (BSG 4.7.25, B 2 U 1/24 B, Abruf-Nr. 249598 ). |
20 Stunden vor dem Termin stellte der Anwalt einen Verlegungsantrag. Ein Attest legte er nicht vor. Er versuchte erst eine halbe Stunde vor der Verhandlung, das Attest zu übermitteln, was aus technischen Gründen scheiterte.
Ein kurzfristiger Verlegungsantrag muss zwei Voraussetzungen erfüllen: Zum einen ist ein aussagekräftiges Attest über Art, Schwere und voraussichtliche Krankheitsdauer vorzulegen. Zum anderen sind, wenn ‒ wie hier ‒ eine Sozietät, Partnerschaft oder Bürogemeinschaft beauftragt ist, substanziiert die Gründe darzulegen, warum kein anderer Anwalt der beauftragten Kanzlei den Termin wahrnehmen kann. Es genügt nicht, vorzutragen, dass der erkrankte Anwalt „alleiniger Sachbearbeiter“ sei. Solche Angaben, auch zu den behaupteten technischen Problemen, trug die Anwalts-AG hier nicht vor.
PRAXISTIPP | Grundsätzlich können Gerichte von allen Anwälten Auskunft verlangen, weshalb ihnen eine Vertretung unmöglich ist. Diese Verhinderungsgründe können Sie ggf. tabellarisch angeben, wenn mehrere Kollegen betroffen sind. |
(mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)
Weiterführende Hinweise
- Recht auf Terminsverlegung, wenn Kind des Anwalts erkrankt?, AK 25, 109
- Kurzfristiger Antrag auf „Urlaub ins Blaue“? Keine Terminsverlegung, AK 24, 113