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  • · Fachbeitrag · Homeoffice

    Homeoffice für Kanzleimitarbeiter: Gut verbunden mit dem Anwalt

    | Angesichts der Corona-Krise schicken viele Kanzleien ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Nun intensivieren sich Telefon- und Videoanrufe des Anwalts mit Mandanten und Kanzleimitarbeitern. Dabei sollten die Kommunikationskanäle sicher sein. |

     

    Das trifft aktuell viele Kanzleien: Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt und kurzfristig müssen stabile Homeoffice-Konzepte erarbeitet werden. Dabei kann die Sicherheit schnell zu kurz kommen, wenn es um die Auswahl von Tools für Telefon- und Videoanrufe bzw. -konferenzen geht. Stashcat (stashcat.com) oder Jitsi (jitsi.org) sind z. B. Lösungen, die auch in Sachen Datenschutz punkten. Anwälte und Mitarbeiter, die am Bildschirm nicht auf praktische Messenger verzichten wollen, die sie auf dem Smartphone bedienen, können auf die Desktop-Versionen von Threema (threema.ch) und Signal (signal.org) zurückgreifen.

     

    PRAXISTIPP | Der Deutsche Anwaltverein hat eine FAQ-Liste zum Umgang mit der Corona-Krise zusammengestellt (www.iww.de/s3510), in der sich auch Hinweise für die Organisation des Homeoffice finden. Sofern noch nicht vorhanden, sollten Anwälte jetzt beA-Mitarbeiterkarten für Kanzleimitarbeiter beantragen, damit diese jeweils unabhängig vom Anwalt oder anderen Mitarbeitern auf das beA mit den eingeräumten Rechten zugreifen können.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 75 | ID 46487991