01.08.2005 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung
Im Durchschnitt resultiert heute rund ein Drittel des Apotheken-
Ertrags aus Barverkäufen, der „Rest“ kommt aus Verschreibungen. Teilweise werden sogar schon erheblich mehr als 50 Prozent des Rohgewinns aus Barverkäufen erwirtschaftet. Ohne Zweifel jedoch beruht fast die gesamte Einnahmebasis auf dem Produktverkauf. Kann dies auch in Zukunft so bleiben?
01.08.2005 · Fachbeitrag ·
Familienrecht
Die Zahl der Scheidungen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Heute wird beinahe jede zweite Ehe geschieden. Nach Trennung und Scheidung stellt sich unter anderem die Frage nach der Aufteilung des ...
01.08.2005 · Fachbeitrag ·
Aktuelle Gesetzgebung
Am 1. Juni 2005 ist das Gesetz über Kündigungsfristen bei Altmietverträgen in Kraft getreten. Danach gelten alte Kündigungsfristen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr weiter. Vielmehr verkürzen sich die ...
01.08.2005 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderung
Am 21. Juni 2005 ist eine Änderung des Apothekengesetzes in Kraft getreten, mit der die bisherige Kreisgrenzenregelung im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern aufgehoben worden ist (BGBl I 2005, 1642). Gleichzeitig wird aber der Leiter der versorgenden Apotheke enger an das Krankenhaus gebunden, so dass die Einkaufsmöglichkeiten für die Krankenhäuser wiederum eingeschränkt werden. In einer der nächsten Ausgaben des „Apotheker Berater“ informieren wir Sie über die wichtigsten ...
01.08.2005 · Fachbeitrag ·
Notdienstbereitschaft
Besteht bei Notdienstbereitschaft die Wahl zwischen Freizeitausgleich und Lohnzuschlag, ist die Bezahlung der Zuschläge steuerfrei. Dies gilt nach Urteilen des Finanzgerichts Düsseldorf (vom 26.3.2004, Az: 18 K ...
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) vom 9. Dezember 2004 wurde das so genannte Abflussprinzip des § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt geändert:
01.07.2005 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Ist für ein Arzneimittel die Zulassung widerrufen oder zum Ruhen gebracht, gilt gemäß § 30 Absatz 4 AMG ein ausnahmsloses Importverbot. Gibt ein Apotheker ein derartiges Medikament ab, kann er hierfür keine Vergütung von der Krankenkasse verlangen. Dies gilt selbst dann, wenn das Arzneimittel nach der Abgabe unter modifizierten Voraussetzungen wieder zugelassen worden ist. So lautet das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. März 2005, Az: B 3 KR 2/05 R (Abruf-Nr.
051824
).