27.01.2011 · Fachbeitrag ·
AMNOG
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wirft seine Schatten auch auf die Marketing-Ausrichtung der Apotheken. Denn ungünstigere Großhandelskonditionen infolge der Kappung der Rx-Rabatte, keine Kompensation durch OTC-Rabatte, Rückgang der Handelsspanne um 1- bis 2-Prozent-Punkte sowie ein spürbarer Gewinneinbruch sind die Folgen. In fünf Schritten erfahren Sie daher im „Apotheker Berater“, wie Sie unter den neuen Bedingungen 2011 dennoch ein effektives Marketing umsetzen.
27.01.2011 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Mit den neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 ist die Mahlzeitengestellung anlässlich/während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (oder während einer doppelten Haushaltsführung) rückwirkend zum 1.
27.01.2011 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Die bloße Ankündigung eines Ehegatten, sich trennen zu wollen, reicht für die Beendigung der Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aus.
27.01.2011 · Fachbeitrag ·
AMNOG
Seit Einführung der Rabattverträge haben Patienten quasi das schlucken müssen, was ihre Krankenkassen mit Pharmaherstellern ausgehandelt haben. Um den Patienten nun doch ihr „Wunschpräparat“ zu ermöglichen, wurde mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die sogenannte Mehrkostenregelung geschaffen. Mit vielen Unklarheiten - denn der Patient soll etwas bezahlen, für dessen Ermittlung der Apotheke die Datengrundlagen fehlen.
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Viele deutsche Kapitalanleger vertrauen ihr Geld irrtümlicherweise lieber Fonds an, als in Einzelwerten anzulegen. Doch substanzstarke Aktien bieten - neben guten Immobilien und eigener, unternehmerischer Tätigkeit - ...
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Gemäß § 17 Abs. 3 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist es verboten, apothekenpflichtige Medikamente im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen. Auch der Umstand, dass der Versandhandel mit entsprechenden ...
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Es kann rechtmäßig sein, dass Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel in Einzeldosen abfüllen und diese dann vertreiben. Ein Rechtsverstoß ist aber nur dann nicht gegeben, wenn die Abfüllung für jeden Kunden individuell erfolgt.