03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Primäres Ziel des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ist die Begrenzung der Ausgabenzuwächse der GKV für Arzneimittel, vor allem für die festbetragsfreien, innovativen Arzneimittel. Doch unterfallen auch andere Bereiche diesem Ziel: So wurde ebenso die Substitution nach § 129 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V neu geregelt. Der „Apotheker Berater“ gibt einen Überblick, was Sie neuerdings beachten müssen.
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Apothekenführung
Fast täglich zerrinnt während der Arbeit die Zeit zwischen den Fingern. Zum Feierabend ist kaum etwas von dem geschafft, was man sich vorgenommen hatte. Statt dessen sind neue Aufgaben hinzugekommen.
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Apothekenmanagement
Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist ein weiteres Gesetz mit dem Ziel in Kraft getreten, die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu bremsen. Über den Sonderabschlag von 0,85 Prozent auf den ...
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent. Nach Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigt die Novelle der Künstlersozialversicherung von 2007 weiterhin Wirkung: Die Finanzen der weltweit einmaligen Versicherung für freischaffende Künstler und Publizisten entwickeln sich stabil.
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wer eine Immobilie innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf oder der Herstellung saniert, muss aufpassen, dass die Sanierungskosten nicht mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen.
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Sowohl normale Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Fotovoltaikanlagen sind selbstständige - vom Gebäude losgelöste - bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Aufwendungen sind damit dem Gewerbebetrieb ...
03.01.2011 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Eine Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen aufgrund von Überentnahmen ist nach einem neueren Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann vorzunehmen, wenn im laufenden Jahr keine Überentnahme vorliegt, sich aber ein Saldo aufgrund von Überentnahmen aus Vorjahren ergibt.