01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenmanagement
Die Apothekenbranche ist wie jede Berufsbranche Veränderungen ausgesetzt, die der Einzelne nicht beeinflussen kann. Aber wie geht man am besten mit den Herausforderungen um? Eine gelungene Investition in die erfolgreiche Zukunft der Apotheke setzt voraus, die Veränderungs-Angst zu besiegen. Gewohnheiten zu hinterfragen und Kompetenzen für ein sogenanntes Change-Management zu erlernen, sind die Garanten für gelungenes Apothekenmanagement.
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Apothekenmarketing
Was sich in Supermärkten mit günstigeren Alternativen zu Markenprodukten längst durchgesetzt hat, findet immer mehr Einzug bei Apothekenkooperationen: GIB Pharma stellt beispielsweise Ibuprofen-Schmerztabletten her; ...
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Zweitwohnungsteuer
Städte (in den Urteilsfällen hier Aachen und Berlin) dürfen von einem Studenten für dessen am Studienort angemietete Wohnung eine Zweitwohnungsteuer erheben, wenn er andernorts mit dem Hauptwohnsitz bei den Eltern ...
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass durch die Verwertung der Unternehmensgegenstände des Erblassers bei den Erben auch ohne eigenunternehmerische Betätigung Umsatzsteuer anfällt (Urteil vom 13.1.10, Az: V R 24/07, Abruf-Nr: 101775). Dazu Folgendes:
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Bundestag hat dem Beschäftigungschancengesetz am 8. Juli 2010 zugestimmt. Dadurch wird das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert. Die Bundesagentur für ...
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hat klargestellt, dass die Vereinfachungsregelung für die Frühstückskürzung in Höhe von 4,80 Euro auch bei den Gewinneinkunftsarten, also zum Beispiel für ...
01.09.2010 · Fachbeitrag ·
Kindergeld
Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde. Gleiches gilt im Falle des Wehrdienstes.