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  • 02.11.2010 | Kindergeld

    Einkommensgrenze für volljährige Kinder ist rechtmäßig

    Die sogenannte Fallbeil-Regelung, wonach für volljährige Kinder nur dann Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn deren Einkünfte und Bezüge einen jährlichen Grenzbetrag von derzeit 8.004 Euro nicht übersteigen, ist verfassungsgemäß. Demzufolge entfällt die komplette Förderung, wenn der Grenzbetrag auch nur um 1 Euro überschritten wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 27.7.2010, Az: 2 BvR 2122/09, Abruf-Nr: 102818).  

    Das BVerfG hatte eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Eltern durch diese Regelung nicht in ihren Grundrechten verletzt sind. Der Gesetzgeber darf die Einkommensschwelle als Freigrenze ausgestalten, da dies im Rahmen seiner Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis liegt. Bei einer gleitenden Übergangsregelung würde sich ein erheblicher Mehraufwand ergeben.  

    Hinweis: Vom Fallbeilprinzip betroffene Eltern, die ihre Fälle aufgrund des anhängigen Verfahrens bei der Familienkasse oder dem Finanzamt offen gehalten haben, müssen nun mit einer erfolglosen Erledigung ihrer Rechtsbehelfe rechnen. Zuvor ist jedoch anzuraten, die exakte Höhe der Einkünfte und Bezüge noch einmal zu überprüfen. Denn aufgrund einer Reihe von Entscheidungen lassen sich verschiedene Aufwendungen des Kindes nun doch absetzen. Sollte hierdurch unverhofft der Grenzbetrag unterschritten werden, sollte der noch anhängige Einspruch um diese Abzugsposten erweitert werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 2 | ID 139713