Wenn Sie in Deutschland eine eigene Apotheke bzw. Filiale eröffnen oder übernehmen möchten, müssen Sie neben den apothekenrechtlichen Vorgaben auch zahlreiche Bestimmungen aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO) beachten. In „Apotheker Career“ Nr. 3/2013 finden Sie einen Überblick über die Apotheker-Pflichten.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität (DISQ) hat in einer Studie unter elf Apothekenkooperationen der Branche insgesamt zwar eine befriedigende Service- und Beratungsqualität bescheinigt (dazu schon ausführlich ...
Die Vertretung eines Apothekers auf Honorarbasis ist nicht mit geltendem Recht vereinbar erklärte das Berufsgericht für Heilberufe beim Landgericht München I mit Urteil vom 21. März 2012 (Az. BG - Ap 15/10, Abruf-Nr.
Gerade bei Rezepten über Betäubungsmittel (BtM) stellt sich in der Offizin nicht selten die Frage, ob die Apotheke die verordnete Stückelung durchführen darf. Anhand von Praxisbeispielen über eine Ritalin-Verordnung von 10 mg 2 x 50 Tabletten stellt Apotheker Dr. Helmut Spielvogel aus Marktredwitz die korrekte Belieferung dar.
Notfälle kennen weder Zeit noch Raum – auch hoch über den Wolken kann es zu medizinischen Zwischenfällen kommen. Daher sind alle deutschen Flugzeuge mit einem Arzt- und einem Erste-Hilfe-Koffer ausgestattet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2013 eine Klarstellung hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit von Calcium und Vitamin D in der Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ...
Nicht nur akute Entzündungen, sondern insbesondere diejenigen Augenerkrankungen, die oft über Jahre hinweg unerkannt bleiben, können zu irreparablen Schäden führen. Bestimmte Lebensumstände oder verschiedene chronische Grunderkrankungen setzen im Laufe der Zeit den Augen erheblich zu. So treten gerade bei älteren Menschen Probleme mit den Augen sehr häufig auf. Doch durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können beginnende Augenerkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Ausgabe Nr.