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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Bauzeitzinsen als abschreibungsfähige Herstellungskosten

    | Sind die während der Bauphase anfallenden Zinsen einer Immobilienfinanzierung - sogenannte Bauzeitzinsen - infolge einer fehlenden Vermietungsabsicht nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, können sie in die abschreibungsfähigen Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das Gebäude später vermietet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 23.5.2012, Az: IX R 2/12, Abruf-Nr. 122138 ). |

     

    Ob das bei den Vermietungseinkünften maßgebende Zu- und Abflussprinzip verhindert, Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten einzubeziehen, wenn sie bereits bei ihrer Leistung als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar sind, brauchte der BFH vorliegend nicht zu entscheiden.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 35613600