Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) haben mit Wirkung zum 01.03.2025 die 36. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) geschlossen.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie mit einem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) wertvolle Zeit sparen können, indem Sie seltene Arbeitsabläufe, die aus vielen verschiedenen Unterpunkten bestehen, ...
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei der Durchführung ...
Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend hat der geschäftsführende Vorstand des DAV e. V. aktuell einen pauschalen ...
Während viele Apotheker als Gegenleistung für den Verkauf der Apotheke eine einmalige Kaufpreiszahlung verlangen, lassen sich andere vom Käufer bis ins hohe Alter versorgen. Sie vereinbaren mit ihm statt der ...
Apotheker können sich bei der Anfechtung der behördlichen Genehmigung eines von einem anderen Apotheker abgeschlossenen Heimversorgungsvertrags nicht auf § 12a Apothekengesetz (ApoG) berufen, der die Voraussetzungen ...
Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten nach § 108 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Verpflichtung kann er auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24, Abruf-Nr. 246121 ).