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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Personalgewinnung: So unterstützen Apotheker ihre Mitarbeiter bei der Fahrt zur Apotheke

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Es ist oft nicht leicht, neues Personal zu gewinnen. Haben potenzielle Bewerber einen weiten Weg zur Apotheke, verzichten sie oft bereits aus diesem Grund auf eine Bewerbung. Deshalb sollten Apotheker hier unterstützend eingreifen und einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Das ist sogar steuervergünstigt und frei von Sozialabgaben möglich. Welche konkreten Regeln dabei zu beachten sind, beleuchtet AH anhand mehrerer Musterbeispiele. |

    Diese (minimale) Fahrtkostenentlastung gewährt das Finanzamt

    Fährt eine angestellte PKA zur Apotheke, dann liegt eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte vor. Da die Fahrt beruflich veranlasst ist, lassen sich die entstandenen Fahrtkosten als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz [EStG]) ‒ allerdings nicht in tatsächlicher Höhe, sondern nur pauschaliert:

     

    Konkret sind für jeden Arbeitstag, an dem die Apotheke als erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, je Entfernungskilometer 0,30 Euro zu berücksichtigen. Dieser Satz erhöht sich für die Jahre 2022 bis 2026 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro. Da sich die Pauschale auf den Arbeitstag bezieht, lässt sie sich bei zusätzlichen Mittagsheimfahrten nicht doppelt absetzen.