Verordnet der Arzt zahlenmäßig genau bestimmte Packungen mit je fünf Fertigspritzen APO-go®-Infusionslösung, ist dies eindeutig. Existiert diese Packung auch, besteht für den Apotheker keine andere Möglichkeit der Erfüllung der vertragsärztlichen Verordnung (Landessozialgericht [LSG] Thüringen, Urteil vom 25.8.2015, Az. L 6 KR 690/12, Urteil unter www.dejure.org ).
Heimbewohner, die mit dem HI-Virus infiziert sind, erhalten in der Regel eine Kombinationstherapie (ART = antiretrovirale Therapie) aus mehreren Wirkstoffen. Diese sollen anhand unterschiedlicher Wirkmechanismen die ...
Das Programm unternehmensWert:Mensch unterstützt Sie dabei, qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte an Ihre Apotheke zu binden. Denn wie in anderen Branchen trägt demografischer Wandel auch bei den Apotheken dazu ...
Der überwiegende Teil der Altenheimbewohner ist kognitiv eingeschränkt, zeigt häufig Verhaltensweisen eines Delirs und eine ausgeprägte Einschränkung der Mobilität. Im Durchschnitt nehmen die Bewohner rund 11 Medikamente ein, im Einzelfall sogar über 20. Diese Ergebnisse der ersten Datenerhebung von InTherAKT sind ein erster Meilenstein des bundesweiten Projekts, mit dem die Arzneimittelsicherheit in Altenheimen verbessert werden soll.
Nach zähem Ringen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 14. April 2016 das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ (Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen) beschlossen. Der ursprüngliche ...
Die ersten Absolventen des bundesweit einmaligen Masterprogramms Management für Apotheker (PharmaMBA) haben von der Hochschule Reutlingen ihre Zeugnisse erhalten. Zwölf Apothekerinnen und Apotheker aus dem ...
Immer wieder ist das in § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) beheimatete Zuweisungsverbot Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Aktuell stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Verbot der Rezeptzuweisung auch dann gilt, wenn sogenannte Applikationsarzneimittel (die der Arzt dem Patienten in der Praxis verabreicht) verordnet wurden (BGH, Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 26/14, Urteil unter www.dejure.org ).