Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Strafrecht

    Die neuen Antikorruptionsparagrafen werden „scharf gestellt“: Das sollten Apotheker wissen

    von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Nach zähem Ringen hat der Bundestag in seiner Sitzung am 14. April 2016 das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ (Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen) beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde entschärft - und davon profitieren in erster Linie die Apotheker. |

    Kern des Antikorruptionsgesetzes

    Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen - die §§ 299a und 299b Strafgesetzbuch (StGB) - bilden den Kern des neuen Antikorruptionsgesetzes. Die neuen Vorschriften betreffen Personen, die Vorteile dafür gewähren, dass ein Angehöriger eines Heilberufs

    • bei der Verordnung von Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln oder Medizinprodukten,