05.01.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die deutsche Regelung zum Defekturprivileg ist nicht europarechtswidrig. Arzneimittel, die unter Beachtung der Vorgaben des § 21 Abs. 2 Nr. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) hergestellt werden, sind damit grundsätzlich von der Pflicht einer arzneimittelrechtlichen Zulassung befreit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden (Urteil vom 26.10.2016, Az. C-276/15, Urteil unter www.dejure.org ).
30.12.2016 · Nachricht · Abrechnung
Zum 01.01.2017 wird es vier neue Zusammenschlüsse von Krankenkassen geben:
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29.12.2016 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Für die Videoüberwachung in einer Apotheke müssen wichtige sachliche Gründe und außerdem die Einwilligung der Betroffenen vorliegen (Verwaltungsgericht [VG] Saarlouis, Urteil vom 29.01.2016, Az. 1 K 1122/14, Urteil ...
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Verwürfe, die sich nicht vermeiden lassen, sind dem Apotheker von der Krankenkasse zu erstatten. Ein solcher Verwurf ist die Teilmenge eines Arzneimittels, die sich nicht mehr weiter verarbeiten lässt, weil ihre Haltbarkeit überschritten ist oder weil sie aus rechtlichen Gründen nicht in einer anderen Rezeptur verarbeitet werden darf (Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 14.04.2016, Az. S 17 KR 260/14, Urteil unter www.dejure.org ).
21.12.2016 · Nachricht · Personal
Die deutschen Apotheker sind offen für qualifizierte Kollegen und Mitarbeiter aus dem Ausland. „Wer in der Apotheke arbeiten will, muss neben der fachlichen Kompetenz auch gute Sprachkenntnisse für die ...
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19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler veröffentlicht, der wichtige Informationen und Tipps zur Lohnsteuer 2017 enthält. Dieser Ratgeber kann unter www.iww.
19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Apothekervergütung
Die Schiedsstelle hatte die Regeln für Korrekturverfahren bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker mit einem Beschluss vom 01.06.2016 neu festgelegt. Danach unterbleiben gemäß § 3 Rahmenvertrag, § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V Retaxationen bei unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangierenden Fehlern. Dies gilt nun rückwirkend zum 23.07.2015 für alle Abgaben von Arzneimitteln ab diesem Tag (an diesem Stichtag ist das ...