Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogerien gelangt (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 17.11.2016, Az. 327 O 90/16, Urteil unter www.dejure.org ).
Mit dem neuen Entlassmanagement können auch Krankenhäuser den Patienten bei ihrer Entlassung für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen.
Pflegebedürftige Menschen können von Apotheken mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) im Wert von maximal 40 Euro pro Monat zulasten der Pflegekasse versorgt werden. Der „Retax-Kompass“ ...
Viele Schmerzpflaster enthalten stark bis sehr stark schmerzstillende Wirkstoffe aus der Gruppe der Opioide. Sie werden im Pflegebereich zu therapeutischen Zwecken eingesetzt. Daher muss der richtige Umgang mit diesen Schmerzpflastern durch das Pflegepersonal im Heim gelernt sein. Genau diese Aufgabe sollten die heimversorgenden Apotheker übernehmen.
Eine fehlende Unterschrift auf einer Verordnung ist selbst dann ein Retaxierungsgrund, wenn die Verordnung im Nachhinein vom Arzt bestätigt wurde (Sozialgericht [SG] Nürnberg, Urteil vom 27.01.2016, Az.
Sieht ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts u. a. für den Fall vor, dass der Arbeitnehmer einseitig und ohne Einhaltung der maßgeblichen Fristen ...
Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich mehr fachliche Ratschläge für die richtige Einnahme von Medikamenten. Diese Unterstützung soll in erster Linie vom Arzt oder Apotheker kommen. Aber auch aus den Informationen im Beipackzettel, direkt von den Arzneimittel-Herstellern und aus dem Internet erhofft man sich künftig mehr Hinweise.