21.03.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit Januar 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Suchen Sie künftig beispielsweise eine/n PTA, so müssen Sie entweder ganz auf Geschlechtereinträge verzichten oder „PTA (m/w/d)“ inserieren, um nicht wegen Diskriminierung belangt zu werden. Auch der positive Geschlechtseintrag „inter“ ist statt „d“ (divers) zugelassen. Dies geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 zurück und stärkt die Rechte Intersexueller.
20.03.2019 · Nachricht · Kfz-Kosten
Dürfen Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen, müssen sie den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regel oder nach der Fahrtenbuchmethode versteuern. Ein Fahrtenbuch wird nur dann anerkannt, wenn die ...
> Nachricht lesen
19.03.2019 · Fachbeitrag ·
Personalplanung
Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2018/2019 können aus bestimmten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse machen. Und zwar ohne dass die ...
18.03.2019 · Nachricht · Apothekervergütung
Gemäß § 20 Abs. 3 Apothekengesetz (ApoG) setzt der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) gegenüber den Apotheken für jedes Quartal den pauschalen Zuschuss – unter Berücksichtigung der beschlossenen Verwaltungsausgabenpauschale des Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) – für erbrachte Vollnotdienste, die durchgehend in der Zeit von spätestens 20:00 Uhr bis mindestens 6:00 Uhr vollständig erbracht wurden, fest. Entsprechend wurde in der Sitzung des Geschäftsführenden Vorstands des DAV e. V. am ...
> Nachricht lesen
18.03.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der gesetzliche Jahresurlaub eines Arbeitnehmers verfällt nunmehr nur noch, sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret zum Urlaubsantritt auffordert und auf den drohenden Verfall hinweist (Bundesarbeitsgericht ...
15.03.2019 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine – tatsächlich nicht angefallene – Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens ...
> Nachricht lesen
14.03.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Der Namenswahl von Apotheken sind kaum Grenzen gesetzt. Eine solche findet sich jedoch dann, wenn die Bezeichnung oder ein Namenszusatz irreführend sind. Der Slogan „Die Rezept-Apotheke“ stellt gegenüber Laienpublikum eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und ist entsprechend zu unterlassen (Oberlandesgericht [OLG] Stuttgart, Urteil vom 20.12.2018, Az. 2 U 26/18, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org ).