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  • · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

    Umsatzsteuer auf patientenindividuell erstellte Zytostatika ist zurückzuzahlen ‒ vielleicht ...

    | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine ‒ tatsächlich nicht angefallene ‒ Umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte Zytostatika im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung seitens der Apotheke des Krankenhauses als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen an die Patienten bzw. an deren private Krankenversicherer zurückzugewähren ist (Urteile vom 20.02.2019, Az. VIII ZR 7/18, VIII ZR 66/18, VIII ZR 115/18 und VIII ZR 189/18). |

    Quelle: ID 45790047