24.10.2013 · Fachbeitrag ·
Steuertipps
In einer ausführlichen Broschüre bietet das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen einen Überblick über wichtige steuerliche Aspekte bei der Existenzgründung. Von der Gewerbeanmeldung über den Gründungszuschuss bis zur Umsatzsteuer sind wichtige Punkte für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit aufgeführt. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl300 heruntergeladen werden.
24.10.2013 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Alljährlich stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Richtsätze für viele Gewerbebetriebe und auch für Apotheken auf. Diese Kennzahlen sind für das Finanzamt ein wichtiges Hilfsmittel, um die ...
24.10.2013 · Fachbeitrag ·
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Aufwendungen für ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen ...
24.10.2013 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Mit der Abschreibung erfasst man planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen. Jede Abschreibung kann als Betriebsausgabe sofort gewinnmindernd berücksichtigt werden, führt jedoch nicht unmittelbar zu einem Geldabfluss. Somit ist also die Liquidität des Apothekenbetriebs durch die Vornahme von Abschreibungen nicht betroffen bzw. begünstigt. Durch die steuerliche Gewinnminderung tritt aber eine geringere Steuerzahllast ein. Davon sollten Sie profitieren.
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Bei einer Mietimmobilie sind Aufwendungen für den Austausch eines undichten Flachdachs gegen ein Satteldach keine Erhaltungsaufwendungen, sondern nachträgliche Herstellungskosten. Auf die tatsächliche (Nicht-)Nutzung ...
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert (Urteil vom 28.2.2013, Az.
25.09.2013 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Ledige Azubis, die jetzt eine Ausbildung beginnen, müssen dem Arbeitgeber nicht zwingend eine Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorlegen. Um für den Azubi einen ELStAM-Abruf zu starten, genügt nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt, sowie die Angabe der Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit (Pressemitteilung der OFD Karlruhe vom 22.7.2013).