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  • 28.08.2013 · Fachbeitrag · Reisekosten

    Vereinfachung bei der Besteuerung von Reisekostenvergütungen

    | Grundsätzlich müssen die steuerpflichtigen Teile der Reisekostenvergütung bei der nächstmöglichen Lohnabrechnung versteuert werden. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat jetzt allerdings auf eine bundeseinheitliche Regelung hingewiesen, wonach es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn die steuerpflichtigen Teile bis zu einer Obergrenze von 153 Euro monatlich beim einzelnen Arbeitnehmer nur vierteljährlich abgerechnet werden (OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.5.2013, Az. S 2338 A - 43 - St 211, Abruf-Nr. 131999 ). |