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  • 25.09.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Bundesfinanzhof erleichtert Abzug von Ausbildungskosten

    Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert (Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 6/12, Abruf-Nr. 131892 ).