25.09.2013 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Bundesfinanzhof erleichtert Abzug von Ausbildungskosten
Eine erstmalige Berufsausbildung setzt keine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Damit hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Abzug von Ausbildungskosten als Werbungskosten erleichtert (Urteil vom 28.2.2013, Az. VI R 6/12, Abruf-Nr. 131892 ).
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