29.11.2017 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 2
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Dazu gehören Schreibfehler.
> Nachricht lesen
27.11.2017 · Nachricht · Retaxation wegen Formmängeln, Teil 1
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind.
> Nachricht lesen
21.11.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Sozialgericht (SG) Bremen hat entschieden: Hat ein Vertragsarzt ein Medikament unter seinem Produktnamen als Reimport verordnet und zugleich das Aut-idem-Feld angekreuzt, ist ein abgebender Apotheker an diese ...
10.11.2017 · Nachricht · Austausch von Arzneimitteln
Stehen in der Apotheke mehrere Rabattvertragspartner zur Auswahl, so sind diese alle gleichrangig. Das Apothekenpersonal hat die Qual der Wahl, für den Patienten das am besten geeignete Präparat auszusuchen.
> Nachricht lesen
06.11.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Werden dem Apotheker Rezepte zulasten der Berufsgenossenschaft (BG) vorgelegt, sind bei der Abgabe von Gesetzes wegen Besonderheiten zu beachten. Im Apothekenalltag haben sich dazu Leserfragen zu praktischen ...
23.10.2017 · Fachbeitrag ·
Die neue BtMVV (Teil 3)
Die Abgabe von Substitutionsmitteln durch die Apotheke an den Patienten setzt ein besonders gekennzeichnetes Betäubungsmittel-(BtM-)Rezept voraus. Daneben sieht die neue Betäubungsmittelverschreibungsverordnung ...
23.10.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Seit dem 01.10.2017 können in öffentlichen Apotheken Entlassrezepte aus dem Krankenhaus vorgelegt werden. Ziel der Neuregelungen des Entlassmanagements ist, dass Patienten nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus direkt versorgt werden können. Der Übergang der Versorgung vom stationären in den ambulanten Bereich soll erleichtert werden. Für den Apotheker entstehen hierdurch aber zusätzliche Retaxationsrisiken. Bei der Abgabe der so verordneten Arzneimittel hat er vor allem auf die korrekte Packungsgröße ...