18.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Legt ein Patient ein mit „S“ gekennzeichnetes BtM-Rezept vor, hat die Apotheke zu prüfen, ob sie das verschriebene Arzneimittel an den Patienten abgeben darf. Dies ist ihr nur dann erlaubt, wenn der Arzt das Substitutionsmittel (zumindest auch) zur eigenverantwortlichen Einnahme verschrieben hat. Bei dem vorgelegten Rezept muss es sich daher um eine Überbrückungs-Verschreibung, eine Take-Home-Verschreibung oder – neu – um ein Mischrezept handeln.
23.08.2017 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaft
Durch die Neufassung des Bundesrahmenvertrags erhofften sich viele Apotheker einen deutlichen Rückgang der Retaxationsgefahr bei der Einlösung von Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
23.08.2017 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben zur Drogensubstitution mit neuen Erkenntnissen des wissenschaftlichen Fortschritts und praktischen ...
08.06.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Hat ein Vertragsarzt ein Medikament unter seinem Produktnamen als Reimport verordnet und zugleich das aut-idem-Feld angekreuzt, ist ein abgebender Apotheker an diese ärztliche Konkretisierung gebunden, selbst wenn für das Originalpräparat ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) V besteht (Sozialgericht [SG] Bremen, Urteil vom 17.03.2017, Az. S 7 KR 269/14, Urteil unter www.dejure.org ).
11.05.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Nach dem bundesweit gültigen Arzneiliefervertrag zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem Verband der Ersatzkassen kann eine Taxberichtigung nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist von zwölf Monaten ...
27.03.2017 · Fachbeitrag ·
Retaxierungsgründe
Elektronische Kundenkarten können sich für Apotheken und ihre Kunden durchaus lohnen. Doch die Eingabe einer falschen oder veralteten Krankenkassennummer kann für die Apotheke teure Folgen nach sich ziehen.
09.02.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Eine fehlende Unterschrift auf einer Verordnung ist selbst dann ein Retaxierungsgrund, wenn die Verordnung im Nachhinein vom Arzt bestätigt wurde (Sozialgericht [SG] Nürnberg, Urteil vom 27.01.2016, Az. S 11 KR 349/13, Urteil unter www.dejure.org ).