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E-Rezept: Verlängerung der Übergangsvereinbarung hinsichtlich „STELLEN“
| Die ursprünglich bis zum 30.06.2025 geltende Übergangsvereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), wonach bei der Verblisterung im Abgabedatensatz von E-Rezepten anstelle der echten Chargenbezeichnung das Wort „STELLEN“ verwendet werden darf, wurde aufgrund fehlender technischer Lösungen für die Übermittlung der echten Chargenbezeichnung bis zum 31.12.2025 verlängert. |
Quelle: ID 50499504