· Fachbeitrag · Hilfsmittelversorgung
Neuer Pflegehilfsmittelvertrag seit 01.06.2025: Details zur Abrechnung von Desinfektionsmitteln
| Bei der Abrechnung von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln muss in die neue Anlage 3 stets die umgerechnete Anzahl von 100-ml-Einheiten eingetragen werden. Dies gilt auch dann, wenn die Apotheke größere Gebinde abgibt. Werden z. B. zwei Flaschen Desinfektionsmittel zu je 500 ml abgegeben, muss in die Mengenspalte die Zahl 10 eingetragen werden. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2025 | Seite 1 | ID 50507615