· Fachbeitrag · Leserforum
Retaxationen vermeiden: Fragestellungen aus dem Apothekenalltag ‒ Teil 24
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Verordnung von Notfallkontrazeptiva zulasten der Krankenkasse erfolgreich zu umgehen. |
Notfallkontrazeptiva zulasten der Krankenkasse
Frage: Ich habe das Gerücht gehört, dass eine Frau nach einer Vergewaltigung unabhängig von ihrem Alter Notfallkontrazeptiva zulasten ihrer Krankenkasse verordnet bekommen kann. Entspricht das der Wahrheit und wenn ja, in welchem Gesetz ist das geregelt?
Antwort: Ja, das entspricht den Tatsachen. In § 24a Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V heißt es: „Der Anspruch [...] besteht für Versicherte ohne Altersbeschränkung, wenn Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung vorliegen.“ Die Apotheke unterliegt nicht der Prüfpflicht. Selbstverständlich muss der Arzt auch keine Diagnose auf dem Rezept angeben.
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