10.10.2024 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die ursprünglich bis zum 30.09.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich des Entlassmanagements mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Demnach kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste und im Personalienfeld nicht übereinstimmt oder Unstimmigkeiten bei der Arztbezeichnung, dem Stempel oder dem Standortkennzeichen bestehen.
01.10.2024 · Nachricht · Apothekervergütung
Mit Wirkung zum 15.10.2024 haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen ...
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12.09.2024 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben sich auf eine Friedenspflicht hinsichtlich des zum 30.09.2024 gekündigten ...
10.09.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen erfolgreich zu umgehen, wenn auf einem E-Rezept ein Wirkstoff verordnet und gleichzeitig das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde.
21.08.2024 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei den ...
12.08.2024 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Da Retaxationen für die Apotheke immer mit einem finanziellen Verlust verbunden sind, ist es wichtig, sowohl die Fristen zu kennen, innerhalb derer der Kostenträger überhaupt eine Retaxation aussprechen darf, als ...
31.07.2024 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Mit Wirkung zum 15.07.2024 haben der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) eine Änderung der Preise und Abschläge für die Wirkstoffe Eculizumab und Tocilizumab im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (kurz Hilfstaxe) in Anlage 3 Teil 2 Anhang 4 bzw. Anhang 2 vereinbart.