21.07.2026 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Abrechnung der Notdienstgebühr auf einem Papierrezept erfolgreich zu umgehen.
16.07.2026 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die Primärkassen, die den Arzneimittelliefervertrag Nordrhein-Westfalen (ALV NRW) gegen sich gelten lassen, haben die Friedenspflicht für die Abrechnung von E-Rezepten mit fehlerhaften Angaben, die weder die ...
09.07.2026 · Fachbeitrag ·
Retaxation
Frage: Gegen unsere Apotheke wurden in der Vergangenheit viele unrechtmäßige Retaxationen bei Rezepturen ausgesprochen. Welche Ansprüche können wir gegenüber den betroffenen Kostenträgern geltend machen?
03.07.2026 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Niedersachsen und die AOK Plus verfügen seit dem 01.07.2026 über eine neue beitrittspflichtige Anlage zur Produktgruppe (PG) 30 mit Hilfsmitteln zum Glukosemanagement, die aus den bisherigen PG 03 (Applikationshilfen) und 21 (Messgeräte für Körperzustände/
-funktionen) hierhin überführt wurden.
02.07.2026 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Seit dem 01.07.2026 besteht bei der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK Niedersachsen eine Genehmigungspflicht für Blutdruckmessgeräte, die mit der Hilfsmittelpositionsnummer 21.28.01 beginnen (manuelle, ...
11.06.2026 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen dabei, mögliche Retaxfallen bei Aufklebern im ...
05.06.2026 · Fachbeitrag ·
Kostenträger
Alle Ersatzkassen, einige Betriebskrankenkassen (eine Liste ist bei den Apothekerverbänden und -vereinen einsehbar), die Knappschaft, die IKK classic, die BIG direkt gesund sowie die AOK Rheinland/Hamburg übernehmen freiwillig die bei der Abgabe des Arzneimittels Fampyra® für die Versicherten anfallenden Mehrkosten, solange keine Alternative am Markt verfügbar ist. Um den Pseudolieferengpass anzuzeigen, sollen das Sonderkennzeichen 02567024 und die Codierungsziffer 4 verwendet werden.