Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen – u. a.: Wie lautet die Zielsetzung des Vertrags?
Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen ...
Die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) wird geändert. Damit sollen die gesetzlichen Vorgaben zur Drogensubstitution mit neuen Erkenntnissen des wissenschaftlichen Fortschritts und praktischen ...
In einem sogenannten Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern – wie ihn viele Apotheken darstellen – können hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten einer Angestellten deren Kündigung rechtfertigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz im Fall einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) bestätigt, deren lange Fehlzeiten für die Arbeitgeberin erhebliche Probleme mit sich brachten und eine Neueinstellung notwendig machten (Urteil vom 26.08.2016, Az. 1 Sa 89/16).
Die Hygieneanforderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) erlauben grundsätzlich offene Regale in der Rezeptur der Apotheke (Verwaltungsgericht [VG] Darmstadt, Beschluss vom 16.02.2017, Az. 4 L 3263/16.
Frage: „Auf die Tagespflegestation kommen Patienten von Zuhause mit für diesen Tag gesetzten Medikamenten. Das Setzen erfolgt durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Die Verabreichung der Medikamente ...
Ein abgelehnter Bewerber kann bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keinen Schadenersatz verlangen, wenn er sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben, sondern nur die Zahlung einer Entschädigung angestrebt hat. Das hat das Amtsgericht München für einen „AGG-Hopper“ klargestellt (Urteil vom 24.11.2016, Az. 173 C 8860/16, Abruf-Nr. 195325 195325 , rechtskräftig).