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  • · Nachricht · Heimversorgung

    Die wichtigsten Fragen zum Heimversorgungsvertrag: 7. Was gilt bei der Überprüfung der Arzneimittelvorräte?

    | Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger. Dabei stellen sich ihm bereits im Vorfeld viele Fragen ‒ u. a.: Was gilt bei der Überprüfung der Arzneimittelvorräte? |

     

    Auch die regelmäßige Überprüfung der Arzneimittelvorräte im Heim auf ihre einwandfreie Beschaffenheit und ihre bewohnerbezogene Aufbewahrung ist Bestandteil einer umfassenden Heimversorgung durch die Apotheke. Die Prüfung umfasst nur die vom Apotheker selbst gelieferten Arzneimittel. Die Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei der Versorgung der Bewohner von Heimen (derzeitiger Stand: 13.06.2017) liefern Standards, die bei der Prüfung berücksichtigt werden sollten.

     

    PRAXISHINWEIS | Für die Überprüfung der für den Heimbewohner zentral vorrätig gehaltenen Arzneimittel und apothekenüblichen Medizinprodukte ist mindestens ein halbjähriger Turnus zu empfehlen. Dies sollte im Vertrag ebenso verankert werden wie die Pflicht zur Anfertigung eines Überprüfungsprotokolls in zweifacher Ausfertigung für das Heim und den Apotheker. Im Vertrag sollte ebenfalls der genaue Inhalt des Protokolls festgelegt werden.

     
    Quelle: ID 44864991