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  • 21.09.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Preisauszeichnung von Waren im Schaufenster nach neuer BGH-Entscheidung nicht mehr erforderlich

    Das Ausstellen einer Ware im Schaufenster ohne Preisaussage stellt aufgrund des reinen Präsentationscharakters noch kein Angebot dar. Es wird somit nicht von der Pflicht zur Preisangabe gemäß § 4 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) erfasst. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Ende der Preisauszeichnungspflicht im Schaufenster besiegelt (Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15, Abruf-Nr. 191443 ). Sie dürfte für die zukünftige Schaufenstergestaltung in Apotheken von erheblicher Bedeutung sein.