Die Abgabe von Medikamenten ist eine Kernaufgabe des Apothekers. Dabei trägt er eine sehr große Verantwortung, deren Verletzung zu einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber dem Patienten führen kann. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Pflichten des Apothekers, namentlich der Kontroll-, Beratungs- und Informationspflicht, stellt sich die Frage, wie er diesen Pflichten nachkommen soll, wenn eine weitere Digitalisierung der Arzneimittelabgabe befürwortet oder die Notwendigkeit der Anwesenheit von Apothekern im ...
Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit zweier sich bewerbender Apotheken auf eine Rezeptsammelstelle ist allein darauf abzustellen, ob eine Erreichbarkeit des Rezeptsammelstellenortes auf dem direkten Weg möglich ist ...
Hand aufs Herz: Wie gut ist Ihre Apotheke auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU eingestellt, die seit dem 25.05.2018 ihre volle Wirkung entfaltet? Und haben Sie auch an die Auftragsdatenverarbeitung ...
Im Handel erhältliche Formulare eignen sich nur bedingt als Grundlage für ein Apothekenraummietverhältnis, weil sie den apothekenspezifischen Aspekten i. d. R. nicht Rechnung tragen. Besser ist es, selbst einen Vertrag aufzusetzen. AH erläutert Ihnen anhand eines Mustervertrags, was Sie in diesem Zusammenhang wissen und beachten sollten. In diesem zweiten Teil des Beitrags geht es in erster Linie um den Mietzins und die Möglichkeit zur Untervermietung.
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler ...
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler ...
Viele Handlungen, die mittels § 299a und § 299b Strafgesetzbuch ins Visier des Strafrechts genommen werden, wurden auch davor schon als berufs- oder wettbewerbswidrig eingestuft. Apotheker und andere Heilberufler müssen jetzt aber noch vorsichtiger agieren, um keine (straf-)rechtlichen Risiken einzugehen. Eine der besonders zu beachtenden Gestaltungen in diesem Zusammenhang ist die Gewinnbeteiligung.