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  • 31.05.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Apothekenrechtlich ist eine Fähre eine Straße

    Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit zweier sich bewerbender Apotheken auf eine Rezeptsammelstelle ist allein darauf abzustellen, ob eine Erreichbarkeit des Rezeptsammelstellenortes auf dem direkten Weg möglich ist (Verwaltungsgericht [VG Halle], Urteil vom 24.07.2017, Az. 6 A 143/16 HAL, Abruf-Nr. 200671 ).