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  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Leitfaden für Apotheker: Das gilt es bei der Abgabe von Arzneimitteln zu beachten

    von RA, FA für MedR und ArbR Christian Krapohl, Düsseldorf, moellerpartner.de und Prisca Napp-Saarbourg, Münster

    | Die Abgabe von Medikamenten ist eine Kernaufgabe des Apothekers. Dabei trägt er eine sehr große Verantwortung, deren Verletzung zu einer zivilrechtlichen Haftung gegenüber dem Patienten führen kann. Vor dem Hintergrund der umfangreichen Pflichten des Apothekers, namentlich der Kontroll-, Beratungs- und Informationspflicht, stellt sich die Frage, wie er diesen Pflichten nachkommen soll, wenn eine weitere Digitalisierung der Arzneimittelabgabe befürwortet oder die Notwendigkeit der Anwesenheit von Apothekern im Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe bestritten wird. |

    Beweislastumkehr: Haftung droht

    Ein Bewusstsein für die Pflichten des Apothekers ist insbesondere angesichts der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Urteil vom 07.08.2013, Az. 5 U 92/12, Abruf-Nr. 133387) wichtig. Das Gericht hatte erstmals die Grundsätze der Beweislastumkehr aus dem Arzthaftungsrecht auf das Verhältnis Patient zu Apotheker übertragen. Die Beweislast, dass das grobe Fehlverhalten nicht kausal für den eingetretenen Schaden ist, liegt nunmehr beim Apotheker. Da es in Anbetracht der komplexen Wirkungsmechanismen von Arzneimitteln im Regelfall schwierig sein dürfte, diesen Beweis zu erbringen, sollten etwaige Haftungsfälle von vornherein vermieden werden.

    Ausgangssachverhalt zu den Pflichten des Apothekers

    AH verdeutlicht die korrekte Vorgehensweise bezüglich der Kontroll-, Beratungs- und Informationspflicht anhand eines Beispielsfalls.