15.07.2019 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
§ 12a Apothekengesetz (ApoG) verpflichtet öffentliche Apotheken seit August 2003, für die Versorgung von Heimbewohnern mit Arzneimitteln und Medizinprodukten mit dem Träger der Heime einen schriftlichen Vertrag zu schließen. Doch während der Pflichtinhalt des Versorgungsvertrags nahezu unverändert durch das ApoG vorgegeben wird, haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Heimversorgung so sehr verändert, dass dies auch Auswirkungen auf die Gestaltung der Verträge hat. Welche dies sind und wie Sie ...
15.07.2019 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelrecht
Ist ein in der Apotheke vorgelegtes Rezept mit einer Pharmazentralnummer (PZN) bedruckt, die nicht dem abgegebenen Arzneimittel entspricht, und wird dieses Rezept zur Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht, liegt ...
10.07.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Gewährung von Zuwendungen oder Werbegaben an Kunden für den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel bleibt für deutsche Apotheken weiterhin unzulässig, auch wenn es sich um geringwertige Kleinigkeiten ...
10.07.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelwerberecht
Zuwendungen von Apothekern an Ärzte können im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) stehen, auch wenn sie oberhalb der 1-Euro-Grenze gewährt werden. Der Wert der Zuwendung muss allerdings in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Gegenleistung stehen (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 07.12.2018, Az. 6 U 95/18).
10.07.2019 · Fachbeitrag ·
Erbrecht, Teil 3
Der Vermögenswert einer Apotheke unterliegt umfangreichen apothekenrechtlichen Beschränkungen, die es bei jeglicher Vermögensnachfolgegestaltung zu berücksichtigen gilt. Demzufolge ist bereits frühzeitig eine ...
09.07.2019 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Häufig befinden sich zwei oder mehrere Apotheken in direkter Nachbarschaft. Dies kann von Vorteil sein, wenn die Apotheken sich gegenseitig helfen und vertreten, sich aber keine Kunden abwerben. Nichtsdestotrotz ...
09.07.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Zum 01.07.2019 ist die Midijob-Obergrenze mit dem „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) von 850 auf 1.300 Euro erhöht worden. Die bisherige „Gleitzone“ wird durch den neuen „Übergangsbereich“ abgelöst.