21.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO
Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Im vorigen Beitrag (Abruf-Nr. 49958357 ) haben wir damit begonnen, die Gebührenziffern zu erläutern, die für die Berechnung von Alignerbehandlungen infrage kommen. Hier nun die Fortsetzung.
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21.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO
Zahnstellungskorrekturen mittels Alignern sind zwar nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnungsfähig, sie können aber auch mit GKV-Patienten privat vereinbart werden. Nachdem die Basisinformationen (AAZ 04/2024, Seite 11 ff.9) und die relevanten Gebührenziffern im Zusammenhang mit einer Aligner-Therapie bereits vorgestellt wurden (Abruf-Nrn. 49958357 und 49963113 ) zeigen diese drei Beispiele die Gestaltung von Therapieplänen bei unterschiedlichen ...
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21.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO
Selbst in Ausnahmefällen können Aligner nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Welche Gebührenziffern dafür infrage kommen, zeigt AAZ in zwei Beiträgen.
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21.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · KFO
Aligner verbinden optimale Behandlungsergebnisse mit einem angenehmen Tragekomfort und lassen sich bequem und unsichtbar im Berufs- und Privatleben tragen, ohne dass die Phonetik leidet. Ein schönes Lächeln ist der Wunsch vieler Menschen, gilt in der heutigen Zeit als Statussymbol und kann aus verschiedenen Gründen bestehen. Die Integration der Aligner-Therapie ergänzt das Portfolio Ihrer Zahnarztpraxis und kann als neues Standbein den betriebswirtschaftlichen Praxiserfolg positiv ...
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20.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Digitalisierung
Das Bundesozialgericht (BSG) hat entschieden, dass die gegen eine ärztliche Gemeinschaftspraxis ergangene Honorarkürzung wegen fehlender Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) rechtmäßig ist (Urteil vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 23/22 R; Abruf-Nr. 49954304 ). Das Urteil gilt gleichermaßen für Vertragszahnärzte. Auch sind zur Anbindung an die TI verpflichtet. Verweigern sie sich, müssen sie mit Honorarkürzungen rechnen.
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20.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Partner des Bundesmantelvertrags (BMV-Z) haben per Rundschreiben über die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV; (online unter
iww.de/s10498 ) ihre 46. Änderungsvereinbarung (ÄndV) zum BMV-Z (online unter iww.de/s10497 ) bekannt gegeben. Diese enthält vor allem Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Zahnarzt- und Kassenwechsel in den Bereichen KFO, PAR und Zahnersatz. Daneben sind teils neue, teils aktualisierte Ausfüllhinweise zu den Vordrucken und eFormularen ...
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18.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Zahnersatz
Teleskopversorgungen gehören in der Zahnarztpraxis heute zum Tagesgeschäft. Sie bieten den Patienten viele Vorteile, u. a. ein ästhetisches Erscheinungsbild, hohen Tragekompfort, gute Verträglichkeit sowie die problemlose und kostengünstige Erweiterung bei weiterem Zahnverlust. Schwierig wird es, wenn verschiedene Versorgungsarten einer definitiven prothetischen Versorgung zugeordnet werden müssen. Wie dies bei der Abrechnung zu unterscheiden ist, zeigt dieses Beispiel.
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15.03.2024 · Nachricht aus AAZ · Festzuschüsse
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Internetseite eine überarbeitete Ausgabe ihres bewährten Festzuschuss-Kompendiums zum Download bereitgestellt (online unter iww.de/s10521 ).
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14.03.2024 · Fachbeitrag aus AAZ · Prothetik
Der Halt einer Prothese kann durch das Inserieren von Implantaten bedeutend verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nur in bestimmten Fällen an den Kosten. Welche Fälle das sind und wie das Umarbeiten einer bestehenden Prothese zur einer Suprakonstruktion abgerechenet wird, erläutert dieser Beitrag.
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07.03.2024 · Nachricht aus AAZ · Digitalisierung
Wer sich weigert, an der Telematikinfrastruktur (TI) teilzunehmen, muss damit rechnen, dass sein Honorar gekürzt wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 06.03.2024, Az. B 6 KA 23/22 und B 6 KA 24/22; vgl. AAZ 05/2023, Seite 2 f. sowie ausführlicher Beitrag unter Abruf-Nr. 49970321 ). Das Urteil hat Signalwirkung für alle (Zahn-)Ärzte. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) rät dringend zur Teilnahme an der TI, sieht aber in der Honorarkürzung kein angemessenes Sanktionsmittel.
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