· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ab dem 01.01.2026 auch im „Gelben Heft“!
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Untersuchungsheft („Gelbes Heft“) für Kinder erweitert. Darin enthalten sind ab dem 01.01.2026 nun auch die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen. Ziel ist es, ärztliche und zahnärztliche Vorsorge für Kinder noch besser zu vernetzen. |
Bisher enthielt das Gelbe Heft die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9. Ab. dem 01.01.26 haben Kinder Anspruch auf sechs Vorsorgeuntersuchungen Z1 bis Z6.
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Ab dem 01.01.2026 sollen Eltern das Heft zur zahnärztlichen Untersuchung ihrer Kinder mitbringen. Bestehende Untersuchungshefte können weitergeführt werden. Eltern erhalten von der Zahnarztpraxis entsprechende Einlegeblätter. Für Neugeborene gibt es ab dem 01.01.2026 schon die Neufassung des „Gelben Hefts“.
Weiterführende Hinweise
- Pressemitteilung der KZBV vom 15.05.2025, online unter iww.de/s13004
- Pressemitteilung des G-BA vom 15.05.2025 mit zugehörigen Beschlüssen, online unter iww.de/s13005