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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Klinischer Fall: Interimsprothese auf Modellgussbasis beim GKV-Patienten

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl.VWA), Praxismanagerin, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Interimsprothesen werden in der Regel als partielle Prothesen mit Kunststoffbasis gefertigt. In besonderen Fällen kann es aber notwendig sein, dass die Interimsprothese mit einer Modellgussbasis gefertigt werden muss, beispielsweise wenn nach Extraktion und Zystektomie mit einer längeren Abheilungsphase zu rechnen ist. Die Therapieplanung obliegt dabei dem Zahnarzt. Anhand eines Praxisfalls erläutern wir, ob eine Interimsprothese mit Modellgussbasis berechenbar ist und wie diese berechnet wird. |

    Ausgangssituation: Abheilungsphase verhindert eine definitive Planung

    Bei einem gesetzlich versicherten Patienten sind die Zähne 46, 45, 42, 41, 32, 34 und 36 nicht erhaltungswürdig und müssen extrahiert werden. Der Zahn 36 hat eine Zyste, die ebenfalls entfernt werden muss. Wegen regelmäßiger Medikamenteneinnahme und bestehender Vorerkrankungen des Patienten ist mit einer längeren Abheildauer zu rechnen.

     

    Der Patient wird über die Therapiemöglichkeiten und die möglichen prothetischen Versorgungen aufgeklärt und entscheidet sich für die Interimsprothese mit Modellgussbasis. Die chirurgischen Leistungen und die Vorbehandlungen sind nicht Inhalt dieses Beitrages. Eine definitive Planung ist aufgrund der Abheilungsphase derzeit noch nicht möglich.