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  • · Fachbeitrag · Prothetik

    Vier Fallbeispiele: Wann können Festzuschüsse der Befunde 3.1 und 2.1/2.2 kombiniert werden?

    von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    | Dank einer Ausnahmeregelung in der Festzuschuss-Richtlinie (online unter iww.de/s12963 , ebenda auf Seite 18) können Festzuschüsse nach dem Befund 3.1 mit solchen nach dem Befund 2.1 bzw. 2.2 kombiniert werden. Wann das möglich ist und wann nicht, erläutert dieser Beitrag an vier Fallbeispielen. |

    1. Beidseitige Freiendsituation und zwei fehlende Frontzähne

    Hier ist die o. g. Ausnahmeregelung erfüllt: Neben der beidseitigen Freiendsituation fehlen die beiden nebeneinanderstehenden Schneidezähne 11 und 21, d. h., zusätzlich zum Festzuschuss (FZ) 3.1 wird der FZ 2.2 gewährt.

     

    Bild: Schreiber / IWW

    Gewährte FZ: OK 1 x FZ 3.1 (18‒16, 14, 25‒28); 1 x FZ 2.2 (12‒22); 4 x 2.7 (12‒22)