· Fachbeitrag · Prothetik
Vier Fallbeispiele: Wann können Festzuschüsse der Befunde 3.1 und 2.1/2.2 kombiniert werden?
von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim
| Dank einer Ausnahmeregelung in der Festzuschuss-Richtlinie (online unter iww.de/s12963 , ebenda auf Seite 18) können Festzuschüsse nach dem Befund 3.1 mit solchen nach dem Befund 2.1 bzw. 2.2 kombiniert werden. Wann das möglich ist und wann nicht, erläutert dieser Beitrag an vier Fallbeispielen. |
1. Beidseitige Freiendsituation und zwei fehlende Frontzähne
Hier ist die o. g. Ausnahmeregelung erfüllt: Neben der beidseitigen Freiendsituation fehlen die beiden nebeneinanderstehenden Schneidezähne 11 und 21, d. h., zusätzlich zum Festzuschuss (FZ) 3.1 wird der FZ 2.2 gewährt.

Gewährte FZ: OK 1 x FZ 3.1 (18‒16, 14, 25‒28); 1 x FZ 2.2 (12‒22); 4 x 2.7 (12‒22)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAZ Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig