06.11.2014 · Nachricht · Pressemitteilung
Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, hat sich in einer Mitteilung gegenüber Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikern zu den Vorwürfen geäußert, die im Zusammenhang mit einem Prüfverfahren des Hausarztes Stefanus Paas aus Bergneustadt gegenüber der KV Nordrhein erhoben worden sind. Potthoff nimmt darin Stellung zum Prüfgeschehen, zur Verantwortung der Politik und zur Forderung der KV, Regresse für ärztliche Verordnungen ersatzlos abzuschaffen.
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30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Ist der geriatrische Betreuungskomplex (EBM-Nr. 03362) neben der Versichertenpauschale berechenbar?
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Bei einem Abrechnungsseminar wurde die Frage kontrovers erörtert, ob bei der Abrechnung von Leistungen, die nach den Leistungslegenden im EBM eine Mindestdauer voraussetzen, die Zeit der Erbringung bei der ...
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Kassenabrechnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte bereits im April 2013 eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien beschlossen, beinhaltend die Verringerung der Mindesteilnehmerzahl in der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Gruppentherapie von Kindern und Jugendlichen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurden nun die entsprechenden Abrechnungspositionen im EBM angepasst.
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Test auf okkultes Blut
Die Maßnahmen zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms beinhalten derzeit Guajak-basierte Tests auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT). Viele Ärzte bieten jedoch ihren Patienten alternativ immunologische ...
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
EBM 2014
Hinsichtlich der zu kodierenden Diagnosen hat die Reform des Hausarzt-EBM zum IV. Quartal 2013 vielfach zu einigem Kopfzerbrechen geführt: Gemäß den Leistungsbeschreibungen zur Erörterung nach EBM-Nr.
30.10.2014 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Seit Einführung der hausärztlichen Erörterungsleistung nach EBM-Nr. 03230 zum IV. Quartal 2013 reißen die teilweise kontroversen Stellungnahmen zur telefonischen Berechnungsfähigkeit dieser Position nicht ab. In Abrechnungsseminaren haben wir wiederholt gehört, die Leistung nach Nr. 03230 (für Kinderärzte entsprechend die 04230) sei auch für telefonische Beratungen bei einer Mindestdauer von zehn Minuten berechnungsfähig und darüber hinaus je weitere vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer.