26.02.2016 · Fachbeitrag · GKV-Leistungspflicht
Arthroskopie des Kniegelenks nur noch in Ausnahmefällen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arthroskopie des Kniegelenks zur Behandlung von Patienten mit Gonarthrose deutlich eingeschränkt. Ab 1. April 2016 sind derartige Eingriffe nur noch in Ausnahmefällen zulasten der GKV abrechnungsfähig.
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